Sie haben Interesse, beim Bundesprogramm Energieeffizienz als sachverständige Person gelistet zu werden, möchten wiederzugelassen werden oder uns Änderungen Ihrer hinterlegten Daten mitteilen?
Unter den folgenden Links können Sie Anträge auf Zulassung, Wiederzulassung oder Löschung als sachverständige Person stellen beziehungsweise Änderungen Ihrer Angaben mitteilen.
Wir weisen Sie darauf hin, die untenstehenden Zulassungsvoraussetzungen sowie die Anforderungen an sachverständige Personen im aktuellen Merkblatt "Energieberatung Teil A" zu beachten. Für die jeweilige Antragstellung wird der Zugang als Gast empfohlen.
Für die Zulassung hat die sachverständige Person folgende Anforderungen vollständig zu erfüllen und nachzuweisen:
Als Zulassungsvoraussetzung zur sachverständigen Person ist der Nachweis zur Qualifikation im landwirtschaftlichen Bereich zu erbringen. Wenn keine landwirtschaftlichen Kenntnisse im Rahmen der beruflichen Ausbildung oder des Studiums erworben wurden, kann der Nachweis in Form einer erfolgreichen Teilnahme an einer Energieberaterschulung Landwirtschaft/ Gartenbau erfolgen.
Interessierte Personen können sich über den nachfolgenden Kontakt über zukünftige Schulungen informieren:
Link zur Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachen
Ansprechpartner: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Frau Linda Siemer
E-Mail: linda.siemer(at)lwk-niedersachsen(dot)de
Telefonnummer: 0441/ 801321
Im Bereich Dokumente finden Sie relevante Unterlagen, wie zum Beispiel die Datenschutzhinweise für sachverständige Personen, die aktuelle Richtlinie sowie die Merkblätter und Anlagen zum Herunterladen.